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Überall ist Einkauf anders

In Saudi Arabien wurde eine alte Dame mit 40 Peitschenhieben bestraft, weil sie sich Brot hatte nach Hause liefern lassen, von zwei Männern. Außerdem wurde die Dame zu viermonatiger Haft verurteilt und anschließend in ihr Heimatland abgeschoben. Da haben wir es hier in Europa doch so viel einfacher, an Dinge des täglichen Lebens zu kommen. Und das wird nur klar, wenn man auch mal über den Tellerrand hinausschaut. Wie streng Frauen in moslemischen Ländern behandelt werden, empfinde ich persönlich als Unterdrückung und fast schon Sklaverei. Da bin ich froh, hier im westlichen und christlichen Europa leben zu dürfen. Da kann ich alleine einkaufen gehen und muss mir nicht vorschreiben lassen, wo ich was kaufe oder von wem ich den Einkauf nach Hause bringen lasse. Bezahlt wird jeder Einkauf weltweit an einer . Ein deutscher Kassenhersteller hat nicht nur hier in Deutschland seine Geräte verkauft. Auch weltweit hat er bereits mehrere 10tausend installiert und die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in der Kassensoftware berücksichtigt. Der Hersteller von und Registrierkassen bietet auch Lösungen für , und für alle Geräte leistungsfähige Kassensoftware an. Auch mobile werden angeboten, die in der Gastronomie ebenso genutzt werden können wie im Hotel. Ein Kellnerrufsystem, das womöglich an verschiedene angeschlossen werden kann, ist bereits entwickelt und steht zum Verkauf bereit. Das Kellnerrufsystem wird in der Gastronomie eingesetzt, kann aber auch als Schwesternrufsystem im Gesundheitswesen genutzt werden. Der Einsatz von Kassen, oder Kassensystemen ist im und in handelsnahen Betrieben nicht festgelegt, dass ein bestimmtes Gerät zu nutzen ist. Da ist jeder Unternehmer selbst frei in seiner Entscheidung. Branchenabhängigkeiten gibt es auch keine. Lediglich die Betriebsgröße und das Umsatzvolumen geben eine Richtung vor, ob eine ausreicht, oder ob ein Kassensystem oder eine Netzwerkkasse genutzt werden sollte. Gut, soviel dazu. Wie schon gesagt bin ich froh, in Deutschland frei mein Leben selbst bestimmen zu können. Gewisse Einschränkungen gibt es natürlich: Zum Beispiel kann ich bei der Arbeit nicht tun und lassen was ich will. Damit würde ich die Kündigung riskieren. Die Kündigung hatten zwei Bäcker aus Bergkamen bekommen, weil sie ein gekauftes Brötchen mit einem Belag der Bäckerei belegt hatten. Das wurde vom Arbeitgeber als Diebstahl gewertet und darum die Kündigung ausgesprochen. Das zuständige Arbeitsgericht entschied aber, dass die Kündigungen nicht rechtens waren. Die Richter betonten aber, dass die Wiedereinstellung nicht darauf begründet sei, weil der Diebstahlswert um untersten Centbereich lag. Viel mehr wurden formelle Fehler im Kündigungsverfahren festgestellt. Insbesondere einer der beiden stand als Betriebsratsmitglied unter besonderem Kündigungsschutz. Die formalen Fehler der Kündigung wurde aber wohl für beide Bäcker festgestellt.

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