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Einzelhandel und Datenschutz

Immer mehr Bereiche des Alltags werden digitalisiert. Viele Geräte der Unterhaltungsindustrie, das Fernsehprogramm, die Telefonleitung. Und nun auch das Bezahlen des Einkaufs an der Kasse im Supermarkt. Denn immer mehr Kunden nutzen die Möglichkeit, ihre Einkäufe bargeldlos zu zahlen. Doch Datenschützer dürften da misstrauisch sein oder werden. Denn durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr an der Supermarktkasse können einerseits in einer Datenbank eingekaufte Artikel mit der Bankverbindung, somit den persönlichen Daten des Kunden, in Verbindung gebracht werden. Das lässt über kurz oder lang den gläsernen Kunden entstehen. Datenschützer, wie gesagt, sind da äußerst schnell misstrauisch.  Ob die Kunden selbst darüber nachdenken was mit ihren Daten passiert, steht auf einem anderen Blatt. Vermutlich ist es vielen Verbrauchern wenn nicht egal aber doch nicht so bewusst, dass mit diesen gespeicherten Daten auch Missbrauch betrieben werden kann. Wir haben gerade erst erlebt, dass die Bahn Kundendaten missbräuchlich genutzt haben soll. Und schon im November war bei einem großen Telefonanbieter massivster Datenklau und Datenmissbrauch bekannt geworden. Es muss im nicht soweit kommen, dass von Dritten auf gesammelte Daten zugegriffen wird. Aber auch ein Handelskonzern selbst kann ja mit Daten so oder so umgehen. Sicher ist es verlockend aus gesammelten Daten ein Einkaufsverhalten zu ermitteln. Wer kauft was und wo, es kann ein persönliches Bewegungsprofil erstellt werden. Doch viel sensibler sind die persönlichen und die Bankdaten des Kunden. Diese werden natürlich bei der bargeldlosen Zahlung an der erfasst, anders kann der Betrag nicht vom Bankkonto des Kunden abgebucht werden. Auch für die Verbuchung des Vorgangs in der betrieblichen Buchhaltung müssen die Daten vom Terminal am Kassensystem oder als Beleg auf Papier von einer mit Kartenlesegerät übermittelt und gespeichert werden. Lücken in der Übermittlung oder unberechtigte Zugriffe auf die Buchhaltungssoftware können zusätzliche Gefahren darstellen. Darum sollte von jedem Betrieb, der mit bargeldlosem Zahlungsverkehr arbeitet, auf äußerste Sicherheit achten. Die beginnt schon an der im Geschäft. Auch die Hersteller von , Kassensystem und sind in der Verantwortung. Bei der Entwicklung der Software für diese Geräte ist geboten, Sicherheitslücken zu vermeiden und Dritten den Zugriff auf die gespeicherten Daten zu verwehren. Auch die Endgeräte sollten vor unberechtigtem Zugriff möglichst geschützt werden. Und zwar einerseits durch die Gestaltung des Designs eines Gerätes. Andererseits aber auch durch das Aufstellen der Geräte so, dass möglichst keiner zugreifen kann. Die Kassenhersteller sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Die in Umlauf befindlichen Geräte dürften bezüglich des Datenschutzes auf dem aktuellen Stand der Entwicklung sein, als sie Hergestellt wurden. Die Forschung und Entwicklung von Kassensoftware geht aber ständig weiter. So dürften auch etwas ältere , Registrierkassen und mit neuerer Software nachgerüstet werden können. Dann würden auch diese nicht mehr ganz neuen Geräte dennoch den neuesten Anforderungen genügen. Lediglich der Händler muss dann investieren: in neue Geräte oder in aktuelle Software.

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